A G B

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines:

Für unser Angebote, Verkäufe und Lieferungen gelten die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn der Besteller in seinem Bestellschreiben andere Bedingungen vorschreibt. Allen Angeboten und Vereinbarungen liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Durch Erteilung des Auftrags werden sie anerkannt. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigen.

2. Angebot und Vertragsschluss:

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Angebote haben die Gültigkeit von 12 Wochen, sofern nicht anders vereinbart. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

Die vereinbarten Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, stets ab Leverkusen zuzüglich der Versandkosten und geltender Umsatzsteuer.

Der vereinbarte Preis beruht auf den am jeweiligen Tag der verbindlichen Annahmeerklärung vorhandenen Kostenelementen, wie Material, Energie, Löhne, Frachtsätze, Steuern usw. Erhöhen sich die Kostenelemente um insgesamt mehr als 5 % sind wir zur entsprechenden Anpassung des vereinbarten Werklohns berechtigt. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

Irrtümer in Angeboten, Kalkulationen, Auftragsbestätigungen, Rechnungen usw. und Schreibfehler binden uns nicht.

3. Zahlungsbedingungen:

Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungsbeträge innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeglichen Abzug zahlbar.

Bei Bereitstellung größerer Materialmengen oder Sondermaterialien sind wir berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen.

Wir sind berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Diskontspesen sowie bankübliche Nebenkosten sind vom Besteller zu tragen. Die Zahlung mit Wechseln wird nicht akzeptiert.

Gerät der Besteller in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen, mindestens jedoch 1% für jeden angefangenen Kalendermonat.

Wenn uns Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

Der Besteller ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

4. Liefer- und Leistungszeit:

Unsere Lieferungen erfolgen unfrei und ausschließlich Verpackung auf Rechnung und Gefahr des Bestellers ab Leverkusen.

Liefertermine gelten als unverbindlich, es sei denn, ihre Verbindlichkeit ist schriftlich vereinbart worden.

Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten -, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Termin nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

Verlängert sich die Lieferzeit, so kann der Besteller hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Besteller unverzüglich benachrichtigt haben.

Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, hat der Besteller Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von einem halben Prozent für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen.

Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

5. Verpackung:

Die Versandart und die Verpackung erfolgen nach unserem Ermessen. Unsere Verpackung ist für den Transport mit geschlossenen Fahrzeugen ausreichend.

Für Schäden, die durch die Einwirkung von Verpackungsmaterial oder Schutzfolien auf den von uns bearbeiteten Oberflächen entstehen, übernehmen wir keine Gewährleistung.

6. Gewährleistung:

Es gilt jeweils die gesetzliche Regelung.

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum.

Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung durch uns zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen, Anzeige zu erstellen.

Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und dies Auskünfte oder Beratungen nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

7. Eigentumsvorbehalt:

Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.

Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist, Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Ware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, die Abtretung den Unterbesteller bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und die Unterlagen auszuhändigen. Bei Zugriffen Dritter auf die Ware wird der Besteller auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Der Besteller hat die Kosten für die Beseitigung der Zwangsmaßnahmen zu tragen.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Bestellers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Ware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

8. Haftungsbeschränkung:

Schadensersatzansprüche aus der Verletzung einer sonstigen Pflicht im Sinne des § 241 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 311 Abs. 1-3 BGB und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

Der vorbezeichnete Haftungsausschluss gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer von uns gegebenen Garantie für die Beschaffenheit der Lohnarbeiten, die den Besteller gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf den Auftragswert begrenzt, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

Weitergehender Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund entstanden, ist ausgeschlossen.

9. Gerichtsstand - allgemeine Klauseln:

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Leverkusen Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist für beide Teile Leverkusen. Für unsere Geschäftsbeziehungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10. Salvatorische Klausel:

Die rechtliche Unwirksamkeit eines Teiles der vorstehenden Bedingungen (auch dieser Klausel) ist ohne Einfluss auf die Gültigkeit der anderen Bedingungen. Anstelle der nicht Vertragsbestandteil gewordenen oder unwirksamen Bestimmungen gelten die Regelungen, die im Rahmen des rechtlich möglichen dem am nächsten kommen, was wir gewollt haben oder redlicherweise gewollt hätten.

Anschrift

Tensis Europe GbR
Rolf Stoll & Dora Knott
Am Ruhrstein 47
45133 Essen-Bredeney

Kontakt

Tel.: 0049 172 1455577
E-Mail: info@tensis-europe.de

Steuer

Ust.ID.Nr.: DE 263115681